FAQ Studienleistungen und Prüfungen
Sie bekommen unterschiedlich viele ECTS-Punkte für Ihre Seminare und Vorlesungen. Für alle Lehrveranstaltungen gilt einheitlich: Ein ECTS-Punkt entspricht 30 Arbeitsstunden (inkl. Teilnahme an der Lehrveranstaltung, Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie mögliche Treffen in Arbeitsgruppen). Eine Orientierung, wie viele ECTS-Punkte je Fachsemester zu absolvieren sind, gibt Ihnen die Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs.
Anmeldung zu Prüfungen
Melden Sie sich im Rahmen der Fristen für die Prüfungen an, Fristen werden auf der Serviceseite veröffentlicht.
Zur Prüfungsanerkennung nach Auslandsaufenthalt finden Sie alle Informationen hier auf der Seite der Auslandskoordination (hier lang).
Prüfungsmodalitäten für Incoming Students
Anmeldung und Modalitäten zu Prüfungen unterscheiden sich von den Regularien für Studierende, die ihr ganzes Studium am IfKW absolvieren. Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt Prüfungen im Bereich Internationale Studierende.
Wichtige Inhalte zu Prüfungen am IfKW
Im Folgenden finden Sie Hinweise und Inhalte zu den am häufigsten aufkommenden Themen rund um das Thema Prüfungen. Falls sich Ihre Frage nicht löst, nehmen Sie bitte Kontakt zur Studiengangskoordination Ihres Studiengangs auf (hier lang).
Prüfungsausschüsse
Der Prüfungsausschuss überwacht die korrekte Durchführung der Prüfungen und regelt die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen. Für Studierende, die noch auf der Prüfungsordnung vor 2025 studieren haben einen Studiengangsspezifischen Prüfungsausschuss (siehe unten). Studierende, die ab dem Wintersemester 2025/26 ihr Studium aufgenommen haben, wenden sich bitte an den gemeinsamen Prüfungsausschuss:.
Gemeinsamer Prüfungsausschuss (PO2025)
Prof. Dr. Constanze Rossmann, Prof. Dr. Diana Rieger, Prof. Dr. Ruth Wendt, Prof. Dr. Benjamin Krämer, PD Dr. Claudia Riesmeyer und PD Dr. Manuel Wendelin.
Anträge an den Prüfungsausschuss sind zu richten an:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung
Prüfungsausschuss Bachelor Kommunikationswissenschaft
PD Dr. Claudia Riesmeyer (für BA), PD Dr. Manuel Wendelin (für Master Journalismus, KMF, und StratKom)
Oettingenstr. 67
80538 München
Prüfungsamt
Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Raum C026
Tel. +49 89 2180-3523
Im Prüfungsamt sind die Zuständigkeiten weiterhin studiengangsspezifisch (sh. Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auf der Unterseite).
Prüfungsausschüsse für alte Studiengänge
Sie haben Ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/2025 begonnen? Wenden Sie sich bitte an ihren jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungsausschuss:
Für das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft im Haupt- und Nebenfach:
Prof. Dr. Carsten Reinemann (Vorsitzender), Prof. Dr. Lars Guenther, Prof. Dr. Diana Rieger, Prof. Dr. Ruth Wendt und PD Dr. Claudia Riesmeyer.
Anträge an den Prüfungsausschuss sind zu richten an:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung
Prüfungsausschuss Bachelor Kommunikationswissenschaft
PD Dr. Claudia Riesmeyer
Oettingenstr. 67
80538 München
Prüfungsamt
Ludwig-Maximilians-Universität München
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
Jovita Pérez-Morales
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Raum C026
Tel. +49 89 2180-3523
Für das Masterstudium Kommunikationswissenschaft hier lang (Link)
Für das Masterstudium Internationale Public Relations hier lang (Link)
Für das Masterstudium Journalismus hier lang (Link)
Praktika
Im Laufe des Bachelorstudiums müssen mindestens 400 Stunden Praktika in zwei Praxisfeldern absolviert werden. Die Dauer eines Praktikums in einem Praxisfeld darf 160 Arbeitsstunden (PStO 2015) bzw. 200 Arbeitsstunden (PStO 2025) nicht unterschreiten. Wir empfehlen, die beiden Praktika in zwei unterschiedlichen Betrieben abzulegen; ansonsten ist eine rechtzeitige Absprache vor dem Praktikumsbeginn zwingend erforderlich. Das Pflichtpraktikum wird jeweils durch eine Bestätigung des Praktikumsanbieters und einen Praktikumsbericht nachgewiesen.
Für die Masterstudiengänge Kommunikations- und Medienforschung sowie Strategische Kommunikation (PStO 2025) muss das Praktikum 11 Wochen in Vollzeit umfassen. Beim Masterstudiengang Computational Social Science sind es 8 Wochen in Vollzeit und beim Masterstudiengang Journalismus (PStO 2025) sind es 170 Stunden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Praktikumsordnung (Anlage 3 der PStOs).
Ihr Praktikum als Studienleistung
Abschlussarbeiten am IfKW
Das Schreiben der Abschlussarbeit ist am IfKW jedes Semester möglich, sofern die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen laut Prüfungs- und Studienordnung (PStO) erfüllt sind. Bitte beachten Sie die Regeltermine für Ihr Studienprogramm (z. B. im BA Hauptfach Kommunikationswissenschaft: Schreiben der Arbeit im 6. Fachsemester, Anmeldung spätestens im 7. Fachsemester).
Alle Abschlussarbeiten beginnen zu festgelegten Terminen und werden gemeinsam abgegeben. Die genauen Prüfungszeiträume finden Sie auf der Serviceseite für Studierende, im Bereich aktuelles der Seite des IfKW, oder beim Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).
In sieben Schritten zur Abschlussarbeit
Für Studierende der Studiengänge BA Kommunikationswissenschaft (Hauptfach) sowie MA Kommunikationswissenschaft, Journalismus und Internationale Public Relations gilt derzeit folgendes Verfahren:
Exposé für Abschlussarbeiten
Ziel: Darstellung des Themas, Begründung der Relevanz, theoretische und begriffliche Einbettung, geplantes methodisches Vorgehen. Offene Punkte oder Alternativen dürfen genannt werden, um Rückmeldung einzuholen.
Empfohlener Aufbau:
- Thema und Forschungsfrage
- Theoretischer Hintergrund
- Geplante Methode(n)
- Zeitplan
- Erste Literaturangaben
Form und Abgabe
Zwei gebundene Exemplare (Klebebindung) im Prüfungsamt
PDF-Version parallel im Sekretariat des Lehrbereichs einreichen. Für Masterarbeiten gilt: eine eidesstattliche Erklärung ist verpflichtend beizufügen. Hinweise zu Plagiaten, Zitation, Form und Sprachrichtliien, schauen Sie bitte auf die Hinweise im Folgendenshinweise & Sprachrichtlinie: siehe Abschnitt A.7–8
Gutachten
Nach der Abgabe erstellt Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer ein schriftliches Gutachten entlang der individuellen Bewertung. Planen Sie für MA-Arbeiten bitte eine Bearbeitungszeit von in der Regel 20 Wochen ein (von Prüferin zu Prüfer unterschiedlich).
Regeln für Form und Inhalt
Viele Dozierende haben eigene Ansprüche und Wünsche zum Erstellen einer Abschluss- oder Seminararbeit. Grundsätzlich gilt: Sorgen Sie für ein stilistisch und grafisch einheitliches, korrektes und sauberes Schrift- und Sprachbild, verwenden Sie einen einheitlichen Zitierstil. Die Mühe, die Sie in diesen Kontext investieren, zahlt sich ebenso auf Ihre Note aus wie die Inhalte, die Sie erstellen.
Im Folgenden haben wir Ihnen die gängigsten Formalia zusammengestellt. Diese Hinweise sind als Orientierung gedacht, sofern Ihre Dozierenden keine expliziten Hinweise bereitgestellt haben. Eine Ausnahme bilden wenige Informationen, die zentral geregelt sind (z.B. Gruppengrößen).
FAQ Formalia und Inhalt
Sollten Sie weitere Fragen haben, deren Antworten Sie hier erwarten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.